Markenrechte für “Tweet”
2011
Twitter dürfte mittlerweile jedem ein Begriff sein. Dieser online-Anbieter hat in den letzten Jahren einen ähnlich kometenhaften Aufstieg hingelegt wie etwa facebook. Jeder kann sich dort anmelden und “twittern”, was er gerade tut. Einzige Beschränkung sind dabei die 160 Zeichen, die man maximal nutzen darf für eine Benachrichtigung. Jedoch scheint genau in dieser Kürze der Reiz zu liegen, da man sich kurz und präzise auf den Punkt genau formulieren muss. Außerdem macht dies auch den Dienst für die “Lesenden” interessanter, da man sich nicht seitenlange Artikel durchlesen muss.
So hat sich Twitter in den Jahren aber auch in die verschiedensten Richtungen entwickelt. Man dort nämlich nur das lesen von den Leuten, denen man auch folgt. Somit entscheidet man selber, in welchen Bereichen man informiert werden möchte. Am beliebtesten sind dabei zwei verschiedene Varianten. Zum einen ist da die Möglichkeit, einfach Freunden zu folgen und deren Nachrichten zu lesen. Dadurch ist man immer auf dem neuesten Stand, was die beste Freundin gerade tut und weiß wo sie sich gerade befindet oder was sie gerade isst. Eine andere beliebte Maßnahme ist das adden von Prominenten. Dadurch erfährt man von diesen aus erster Hand, was in deren Leben gerade los ist und muss sich nicht auf Journalisten verlassen. Dies hat zur Folge, das man einen ungemein privaten Einblick in das Leben der Promis in Echtzeit bekommen kann, wenn diese aus dem Urlaub zum Beispiel gerade ein Bild hochladen und somit die Paparazzis gar keine Bilder mehr schießen brauchen.
Ein großen Erfolg den Twitter gerade feiern konnte, war die Sicherung der Markenrechte an dem Wort “Tweet”. So gab es dort Probleme mit einer anderen Firma, doch diese gab nun außergerichtlich klein bei und sorgte somit für große Zufriedenheit im Bereich der Twitterer.
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